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Beitrittsvoraussetzungen

Wenn Sie dem Zweckverband beitreten oder sich über eine Zweckvereinbarung anschließen wollen, muss Ihre Stadt oder Gemeinde innerhalb des „Verbandsgebiets“ liegen. Ist diese Bedingung erfüllt, stehen Ihnen für die Übertragung der Aufgabe „Kommunale Verkehrssicherheit“ folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Mitgliedschaft

  1. Ihre Kommune beschließt, dem Zweckverband beizutreten.
  2. Die Verbandsversammlung entscheidet über Ihre Aufnahme. Bitte beachten Sie, dass die Verbandsversammlung nur jeweils im Frühjahr und im Herbst tagt.
  3. Die Zusammenarbeit zwischen Ihrer Kommune und dem Zweckverband wird von der Regierung von Oberbayern genehmigt und im Oberbayerischen Amtsblatt veröffentlicht.
  4. Es folgt die gemeinsame Festlegung der Überwachungsgebiete und die Begehung der Messstellen.

Zweckvereinbarung

  1. Der Abschluss einer Zweckvereinbarung ist auf die Dauer von max. 2 Jahren möglich.
  2. Ihre Kommune beschließt, mit dem Zweckverband eine Zweckvereinbarung zu schließen
  3. Der Abschluss der Zweckvereinbarung obliegt dem Zweckverbandsvorsitzenden und kann sofort erfolgen
  4. Der Abschluss der Zweckvereinbarung zwischen Ihrer Kommune und dem Zweckverband wird von der Regierung von Oberbayern genehmigt und im Oberbayerischen Amtsblatt veröffentlicht
  5. Es folgt die gemeinsame Festlegung der Überwachungsgebiete und die Begehung der Messstellen.

Bitte beachten Sie, dass für die Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen (z.B. Forderungsmanagement) grundsätzlich eine Mitgliedschaft zugrunde liegen muss. Die Kommunale Verkehrssicherheit ist damit das verbindende Element aller Mitgliedskommunen.

Entgeltübersicht

Für die Leistungen des Zweckverbands sind kostendeckende Entgelte zu entrichten.
Diese Entgelte für die verschiedenen Dienstleistungsbereiche stellen sich wie folgt dar:

Verkehrssicherheit – Kosten für Mitglieder

Im Bereich der Überwachung
des ruhenden Verkehrs für das Produkt
Bearbeitungsgeld in Euro
Überwachungsstunde 30,00 € / Stunde
Sachbearbeitung 4,00 € / Fall
Im Bereich der Überwachung
des fließenden Verkehrs für das Produkt
Überwachungsstunde 100,00 € / Stunde
Sachbearbeitung 4,00 € / Fall

Kosten bei Abschluss einer Zweckvereinbarung

Im Bereich der Überwachung
des ruhenden Verkehrs für das Produkt
Bearbeitungsgeld in Euro
Überwachungsstunde 40,00 € / Stunde
Sachbearbeitung 6,00 € / Fall
Im Bereich der Überwachung
des fließenden Verkehrs für das Produkt
Überwachungsstunde 140,00 € / Stunde
Sachbearbeitung 6,00 € / Fall

In den vorgenannten Entgelten sind sämtliche Leistungen des Zweck­ver­bandes enthalten.
Wir berechnen keine Anfahrtspauschale und eine Mehr­wertsteuer fällt ebenfalls nicht an.

Forderungsmanagement

Forderung Bearbeitungsgeld in Euro
bis zu 100,00 € 10,00 €
100,01 bis zu 500,00 € 15,00 €
500,01 bis zu 1.000,00 € 90,00 €
1.000,01 bis zu 2.000,00 € 175,00 €
2.000,01 bis zu 5.000,00 € 350,00 €
5.000,01 bis zu 10.000,00 € 650,00 €
10.000,01 bis zu 25.000,00 € 1.600,00 €
25.000,01 bis zu 50.000,00 € 3.000,00 €
über 50.000,00 € 4.000,00 €

In den vorgenannten Entgelten sind sämtliche Leistungen des Zweck­ver­bandes enthalten.
Wir berechnen keine Anfahrtspauschale und eine Mehr­wertsteuer fällt ebenfalls nicht an.

Kurbeitragsüberwachung

Im Bereich der Überwachung für das Produkt Bearbeitungsgeld in Euro
Überwachungsstunde 30,00 € / Stunde

In den vorgenannten Entgelten sind sämtliche Leistungen des Zweck­ver­bandes enthalten.
Wir berechnen keine Anfahrtspauschale und eine Mehr­wertsteuer fällt ebenfalls nicht an.

Zentrale Beschaffungsstelle

Für die Leistungen der Zentralen Beschaffungsstelle wird von den Mitgliedern jährlich eine Umlage erhoben. Die Höhe der Umlage wird in der Haushaltssatzung festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2024 beläuft sich die Umlage auf 1,60 € pro Einwohner. Zur Berechnung der Umlage wird die vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlichte Einwohnerzahl zum 31.12. des Vorvorjahres zu Grunde gelegt.

Mit der Umlage sind sämtliche Leistungen der Zentralen Beschaffungsstelle abgegolten, zudem unterliegt die Umlage nicht der Umsatzsteuerpflicht.

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Weitere Fragen zum Beitritt beantwortet Ihnen gerne die Geschäftsleitung.